Eine konkrete und in jedem Fall verbindliche Aussage kann erst nach
einer genauen Befundaufnahme, Diagnostik und einer präzisen Planung getroffen
werden.
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten den Versicherten einen genau
festgelegten Zuschuss zur jeweiligen Gebisssituation.
Die privaten Krankenkassen erstatten je nach Versicherungstarif einen
prozentualen Anteil an den tatsächlichen Gesamtkosten. Egal, ob gesetzlich oder privat versichert: Ein Kostenvoranschlag ist
immer zwingend vorgeschrieben. Eine hundertprozentige Erstattung gibt
es in keinem Fall. |
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