Eine konkrete und in jedem Fall verbindliche Aussage kann erst nach einer genauen Befundaufnahme, Diagnostik und einer präzisen Planung getroffen werden.
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten den Versicherten einen genau festgelegten Zuschuss zur jeweiligen Gebisssituation.

Die privaten Krankenkassen erstatten je nach Versicherungstarif einen prozentualen Anteil an den tatsächlichen Gesamtkosten. Egal, ob gesetzlich oder privat versichert: Ein Kostenvoranschlag ist immer zwingend vorgeschrieben. Eine hundertprozentige Erstattung gibt es in keinem Fall.
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